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Ein Bund fürs Leben.

 

Vom kleinen Handgriff bis zum großen Ganzen – vereint ist vieles einfacher. Als landesweiter Dachverband sind wir Ansprech- und Servicepartner für alle Mitglieder, Mitarbeiter und regionalen Gliederungen des ASB in Mecklenburg-Vorpommern.

Wir geben der Vielfalt im Land eine Stimme, steuern die zentrale Öffentlichkeitsarbeit und betreuen Tausende Mitglieder mit umfangreichen Serviceleistungen. Wir sorgen dafür, dass Menschlichkeit im Mittelpunkt steht. Was können wir für Sie tun?

Gremien und Personen

Die Gremien und Personen im ASB-Landesverband MV e.V.

Entscheidendes Engagement

Ob im Ehrenamt oder Beruf – jeden Tag geben Tausende Frauen und Männer dem ASB in Mecklenburg-Vorpommern ein menschliches Gesicht.

Einige davon finden Sie hier. Gemeinsam bestimmen sie den Kurs des ASB-Landesverbandes:

Vorstand:
Sebastian Schnabel (Vorstandsvorsitzender)
Ina-Maria Ulbrich (stellv. Vorstandsvorsitzende)
Wiebke Wegner (Vorstandsmitglied)
Alexander Gries (Vorstandsmitglied)
Cora Hauptvogel (Vorstandsmitglied und Landesjugendleiterin)

Landeskontrollkommission:
Peter Zemelka
Stephan Lutz

Geschäftsführung:
Mathias Wähner (Geschäftsführer)
Dr. Andrea Rittiger (stellvertretende Geschäftsführerin)

Unser Führungsleitbild

Das Führungsleitbild des ASB-Landesverbandes MV e.V.

Einander helfen und gemeinsam weiterkommen

Ein respektvoller und aufgeschlossener Umgang miteinander und gegenüber anderen bildet die Grundlage unserer täglichen Arbeit.

Doch wir sind der Meinung, dass noch mehr dazu gehört, um sich gegenseitig helfen zu können, einander zu Vertrauen, sich persönlich und fachlich weiterzuentwickeln und gemeinsam(e) Ziele zu erreichen. Deshalb haben wir ein Führungsleitbild nach den Werten des ASB geschaffen.

Wenn wir einander helfen, kommen wir gemeinsam weiter.


Wir schaffen Vertrauen durch Ehrlichkeit und Verbindlichkeit.

  • Vertraulichkeit ist Grundlage unserer Gesprächskultur.
  • Wir erarbeiten gemeinsam unsere Ziele, legen Sie schriftlich fest und schaffen eine nachhaltige Umsetzung.
  • Wir halten uns an getroffene Vereinbarungen.
  • Wir hören uns auf allen Ebenen (Sachebene, Gefühlsebene, Bedürfsnisebene) zu und zeigen unserem Gegenüber ehrliches Interesse.

Wir stehen loyal zu unserem Team und zu den Werten des ASB.

  • Wir stehen gemeinsam hinter getroffenen Entscheidungen.
  • Wir stehen jederzeit fürsorglich füreinander und für unsere Mitarbeiter ein.
  • Wir kennen die Werte des ASB und handeln danach.
  • Wir leben den Dienstleistungsgedanken mit Engagement und Zuverslässigkeit.

Wir sind offen für Neues und Veränderungen.

  • Wir fördern die Entwicklung unserer Mitarbeiter.
  • Wir beteiligen uns aktiv an unternehmerischen Veränderungsprozessen.
  • Wir sind zielorientiert bei der Umsetzung.
  • Wir bringen aktiv neue Ideen ein und betrachten diese auch als Chance.

Wir pflegen einen wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander.

  • Wir akzeptieren und respektieren die Meinung unserer Umwelt.
  • Wir hören aktiv zu und halten uns an unsere Kommunikationsregeln.
  • Wir sprechen Konflikte sachlich und konstruktiv an und sehen diese auch als Chance zur Verbesserung.
  • Wir begegnen uns in unserer Arbeit konfliktfähig und lösungsorientiert.

Position gegen Populismus und Extremismus

Die Position des ASB in Mecklenburg-Vorpommern gegen Populismus und Extremismus

Gleichheit, Vielfalt, Weltoffenheit, Respekt, Solidarität, Demokratie und Menschlichkeit

Wir helfen hier und jetzt. Unser Leitsatz ist kein bloßer Werbeslogan, keine Worthülse, angelegt in einer Marketing-Strategie. Wir helfen hier und jetzt beschreibt den eigenen Anspruch des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) und seiner Jugendorganisation Arbeiter-Samariter-Jugend (ASJ) an sich selbst und die Verpflichtung eines jeden Samariters gegenüber der Gesellschaft. Vor allem aber ist es ein Versprechen an alle Menschen, die unsere Hilfe benötigen.

Der ASB bietet seine Hilfe ohne Ansehen der politischen, ethnischen, nationalen oder religiösen Zugehörigkeit an. In Notfallsituationen zählt nur der Mensch, den es zu retten gilt. Das bedeutet auch, dass jeder Mensch - unabhängig seiner politischen Gesinnung, Hautfarbe, Geschlecht, Weltanschauung oder Religion – bei uns das notwendige Wissen vermittelt bekommt, um anderen Menschen in Notlagen zu helfen.

Unser Verband steht für Gleichheit, Vielfalt, Weltoffenheit, Respekt, Solidarität, Demokratie und Menschlichkeit. Für diese Werte tritt der Arbeiter-Samariter-Bund entschlossen ein, diese Werte leben unsere Samariterinnen und Samariter tagtäglich in ihrer Arbeit und im gegenseitigen Umgang miteinander vor. Dafür wurde der ASB im Jahr 1933 von den Nationalsozialisten zerschlagen und enteignet, während der Zeit der DDR verboten.

Als parteipolitisch neutrale und konfessionslose freiwillige Hilfsorganisation lehnen wir politisch wie religiös motivierten Extremismus und Populismus strikt ab und setzen uns für die Demokratie, das Grundgesetz und eine offene und vielfältige Gesellschaft ein. Die eigene Verbandsgeschichte hat unsere klare Haltung gegen jedwede populistische und extreme Politik sowie einzel- und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit geprägt.

Personen und Personengruppen, die ihren Hass, Hetze oder Gewalt in Worten und/oder Taten äußern und mit politisch wie religiös motiviertem Extremismus und Populismus sympathisieren, haben weder in unserem Verband einen Platz, noch in unserer Jugendorganisation.

 

 

Satzung

Die Satzung des ASB-Landesverbandes MV e.V.

Definitiv mehr als drei Buchstaben

Um zu erklären, was wir machen, reicht ein Satz: Wir helfen hier und jetzt. Für alles, was dahintersteckt, gibt es unsere Satzung – hier und jetzt zum Download:

Grundsätze guter und transparenter Unternehmensführung

Grundsätze guter und transparenter Unternehmensführung des ASB in Mecklenburg-Vorpommern

Corporate Governance Regelungen für den ASB-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der regionalen Gliederungen des ASB in Mecklenburg Vorpommern

A) Anwendungsbereich

Die vorliegenden Governance Regelungen beschreiben die grundlegenden Prozesse und Strukturen für eine transparente, verantwortungsvolle und dem Gemeinwohl verpflichtete Verbandstätigkeit. Sie sind bindend für die Vorstände und die Geschäftsführungen des ASB-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommer e.V., der regionalen Gliederungen in Mecklenburg-Vorpommern und den von ihnen betriebenen Gesellschaften (im Folgenden „ASB“ genannt).

B) Orientierung an Werten

Der ASB ist seit seiner Gründung politisch und konfessionell ungebunden und hilft allen Menschen – unabhängig von ihrer politischen, ethnischen, nationalen und religiösen Zugehörigkeit. Der ASB ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die anderen Menschen helfen wollen. Auf diesen Grundlagen beruht ein vielfältiges Angebot, das sich am Hilfebedarf und an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Der ASB verfolgt selbstlos, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Einen wesentlichen Beitrag zur Hilfeerbringung leisten seine Mitglieder. Ihnen gibt die demokratische Struktur des ASB als Mitgliederorganisation die Möglichkeit, über Grundfragen zu entscheiden. Dabei hat das freiwillige Engagement, das auch die ehrenamtliche Mitwirkung in Gremien umfasst, eine besondere Bedeutung. Der ASB setzt sich für
Strukturen ein, die den Stellenwert unentgeltlicher Bürgerarbeit in der Gesellschaft stärken. Ein wichtiger Bestandteil ist hierbei auch die Förderung junger Menschen und ihre Heranführung an den ASB. Der ASB kann seine Aufgaben nur verwirklichen, wenn er verantwortungsbewusste und motivierte freiwillig Engagierte sowie hauptamtliche Mitarbeiter*innen und für sich gewinnt. Er gewährt ihnen die geeigneten Rahmenbedingungen und den nötigen Gestaltungsspielraum. Sie arbeiten gleichwertig und vertrauensvoll zusammen. Dabei tritt der ASB für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein.

Das Handeln des Verbandes und aller für uns haupt- und ehrenamtlich Tätigen hat sich an diesen Grundsätzen zu orientieren.

Mit unserer Arbeit unterstützen wir den Staat bei der Daseinsvor- und fürsorge, übernehmen gesellschaftliche Verantwortung und verstehen uns als wichtige Säule der sozialen Infrastruktur. Corporate Governance Regelungen für den ASB-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der regionalen Gliederungen des ASB in Mecklenburg Vorpommern

C) Vertrauen durch Transparenz und Kontrollsysteme

Unser Verband ist gekennzeichnet von einem hohen Maß an Transparenz. Unsere Prozesse, Strukturen, Verantwortungsbereiche sind klar geregelt und dokumentiert, unter anderem

  • in den verbindlichen Bundesrichtlinien des ASB
  • in der Vereinssatzung
  • in den Geschäftsordnungen des Vorstandes, der Geschäftsführung und anderer Aufsichtsgremien
  • in den Ordnungen für die Durchführungen der laufenden Geschäfte
  • in Geschäftsverteilungsplänen
  • und in den Regelungen für Reisekosten- und Aufwandsentschädigungen.

Auch transparente Systeme bedürfen einer umfassenden Kontrolle. Diese gewährleisten wir durch:

  • eine in den verbindlichen Bundesrichtlinien vorgesehene Prüfung der Jahresabschlüsse durch einen Wirtschaftsprüfer
  • einer Prüfung des satzungsgemäßen Handelns von Vorstand und Geschäftsführung durch eine Kontrollkommission
  • Festlegungen zur Unvereinbarkeit von hauptamtlicher und ehrenamtlicher Tätigkeit, Beschränkungen bei Geschäftsbeziehungen von Vorständen und Geschäftsführern mit dem Verband im Ehrenkodex des Verbandes
  • das Vier-Augen-Prinzip
  • die Finanzordnung/Kassenordnung
  • Informationspflicht gegenüber dem Vorstand
  • jährliche Mitgliederversammlung

D) Trennung von Aufsicht und Führung

Die Trennung von Aufsicht und Führung stellt für uns die wichtigste Voraussetzung für eine gute und verantwortungsvolle Verbandsführung dar und ist bei uns gelebte Praxis. Die Führung eines dualen Führungssystems ist in der Satzung verankert.

Im Rahmen der dualen Führungssystems leitet und steuert die Geschäftsführung die Zweckbetriebe und das Unternehmen in eigener Verantwortung. Die Vorstände, Aufsichtsgremien und/oder Gesellschafter berufen, beraten und überwachen die Geschäftsführungen. In alle Entscheidungen von strategischer, grundlegender Bedeutung binden die Geschäftsführungen die Vorstände und Aufsichtsgremien ein. Der Aufbau der Führung und Aufsicht ist durch die Satzung zwingend vorgegeben.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ unseres Verbandes. Sie wählt unter anderem den Vorstand, nimmt die Jahresrechnung und den Jahresbericht entgegen, prüft diesen und entscheidet über die Entlastung des Vorstandes. Ein ehrenamtlicher Vorstand leitet verantwortlich die Verbandsarbeit. Er ist zuständig für die strategische Ausrichtung der Verbandsarbeit und lenkt durch Zielsetzungen, Beschlüsse grundsätzlicher Corporate Governance Regelungen für den ASB-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der regionalen Gliederungen des ASB in Mecklenburg Vorpommern Grundsätze guter und transparenter Unternehmensführung Art, Festlegung von Prioritäten und die darauf bezogenen Kontrollen. Er beschließt unter anderem den Haushalts- und Stellenplan.

Eine hauptamtliche Geschäftsführung leitet die laufenden Geschäfte und sorgt für eine kooperative Organisationskultur, tragfähige Kommunikationsstrukturen, die Einhaltung der gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen sowie für ein angemessenes Risiko- und Qualitätsmanagement.

Im Sinne der Trennung von Aufsicht und Führung ist die Mitgliederversammlung somit das Aufsichtsgremium für den Vorstand und der Vorstand das Aufsichtsgremium für die Geschäftsführung.

E) Korruptionsprävention und mögliche Interessenskonflikte

Der ASB wendet sich gegen jegliche Form von Korruption und trifft Maßnahmen, um den Verband vor Entscheidungen zu schützen, die nicht in seinem Interesse bzw. im Interesse des Gemeinwohls getroffen werden.

Die Geschäftsführung ist ausschließlich dem Verbandsinteresse verpflichtet. Sie darf bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen und Geschäftschancen für sich nutzen. Bestehende Interessenskonflikte sind dem Vorstand vorzulegen. Insichgeschäfte sind grundsätzlich ausgeschlossen. Von den Beschränkungen des BGB § 181 darf die Geschäftsführung nur in Ausnahmefällen für konkrete einzelne Rechtsgeschäfte durch Vorstandsbeschluss befreit werden. Dem wird Rechnung getragen:

1. Geschäftsführung

a. Der*die Geschäftsführer*in ist Mitglied des ASB.

b. Kein Mitglied der Geschäftsführung darf bei seinen Entscheidungen persönliche Interessen verfolgen, welche im Widerspruch zu den Interessen des Unternehmens stehen oder Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich persönlich nutzen. Es ist darauf zu achten, dass bereits der Anschein solcher Verhaltensweisen vermieden wird

c. Die Beschäftigung von der Geschäftsführung nahestehenden Personen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsgremiums erlaubt.

d. Nahestehende Personen sind solche im Sinne des §138 Insolvenzordnung.

e. Die Geschäftsführungen sind in besonderer Weise dazu verpflichtet, bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gemäß ihres Dienstvertrags ihre Arbeitskraft und ihr Engagement ausschließlich zum Wohle des Unternehmens und zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes einzusetzen.

f. Die Geschäftsführungen sind in besonderer Weise dazu verpflichtet, die Grundwerte und das Leitbild des ASB als einem besonderen Wohlfahrtsverband in Deutschland zu berücksichtigen und bei den Mitarbeiter*innen für die Einhaltung zu werben.

g. Persönliche und private Interessen dürfen die Dienstausübung der Geschäftsführungen im Unternehmensbereich weder behindern noch gefährden.

h. Mögliche Interessenkonflikte müssen die Geschäftsführungen dem Aufsichtsgremium gegenüber deshalb unverzüglich offenlegen.

i. Geschäftsführungen unterliegen während ihrer Tätigkeit einem umfassenden Wettbewerbsverbot.

j. Geschäftsführungen und Mitarbeiter*innen dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren.

k. Darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass die üblichen kaufmännischen Grundprinzipien eingehalten werden (Vier-Augen–Prinzip, überprüfbares und geordnetes Beschaffungswesen, ordnungsgemäße, aus der Buchhaltung abgeleitete Nachweisverfahren etc.).

l. Geschäftsbeziehungen der ASB-Gliederungen bzw. -Gesellschaften mit Drittunternehmen, an denen die Geschäftsführung beteiligt ist, oder in denen sie eine sonstige Organfunktion wahrnimmt, sind unzulässig.

m. Geschäftsbeziehungen mit Drittunternehmen, an denen der Geschäftsführung nahestehende Personen beteiligt sind oder in denen diese eine sonstige Organfunktion wahrnehmen, sind in der Regel unzulässig. Sie sind in begründeten Ausnahmefällen zulässig, wenn das Aufsichtsgremium umfassend informiert wurde und ihnen vorher zugestimmt hat.

n. Die Einhaltung dieser Regelungen muss auch Inhalt der Wirtschaftsprüfung sein, sofern von der Wirtschaftsprüfung nach dem Statut keine Befreiung besteht.

o. Entgeltlichen Nebentätigkeiten der Geschäftsführung muss das Aufsichtsgremium vorab zustimmen.

p. Über die Aufnahme unentgeltlicher Nebentätigkeiten, die sich nicht unmittelbar aus der Funktion als Geschäftsführer*in ergeben, muss die Geschäftsführung mit dem Aufsichtsgremium Einvernehmen herstellen.

q. Zulässig sind Verträge, die der*die Geschäftsführer*in persönlich zugunsten nahestehender Personen zu deren Betreuung, Pflege, Behandlung o.ä. zu üblichen Konditionen mit ASB-Gliederungen bzw. -Gesellschaften abschließt.

2. Aufsichtsgremien

a. Interessenkonflikte bei Mitgliedern des Aufsichtsgremiums stehen einer unabhängigen und sachgerechten Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion entgegen. Ein Interessenkonflikt kann bereits dann vorliegen, wenn das Risiko sich widersprechender Interessen besteht, und nicht erst, wenn etwa eine unsachgemäße, von fremden Interessen beeinflusste Entscheidung (bspw. Abstimmungsverhalten) stattgefunden hat. Jedes Mitglied des Aufsichtsgremiums hat Interessenkonflikte im Gremium unverzüglich offen zu legen. An Beschlüssen von Organen darf nicht mitwirken, wer hierdurch in eine Interessenkollision gerät, insbesondere wenn er oder eine von ihm vertretene Körperschaft durch die Beschlussfassung einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil erfährt.

b. Mit dem Jahresabschluss ist aufzuführen, welches Mitglied des Aufsichtsgremiums ggf. bei welchen anderen Unternehmen ein entsprechendes Mandat hat.

c. Mitglieder von Aufsichtsgremien dürfen kein Arbeitsverhältnis zu ASB-Gliederungen (oder zu von diesen beherrschten Gesellschaften) unterhalten. Die Beschäftigung von den Aufsichtsgremienmitgliedern nahestehenden Personen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsgremiums erlaubt.

d. Mitglieder von Aufsichtsgremien dürfen geschäftliche Beziehung zum ASB (oder zu von diesen beherrschten Gesellschaften) nur unter Wahrung des Ehrenkodex der ASB Bundesrichtlinie unterhalten.

e. An Mitglieder des Aufsichtsgremiums, diesen nahestehende Personen und Unternehmen, an denen Mitglieder ihrer Aufsichtsgremien beteiligt sind, darf der ASB oder von diesem beherrschte Gesellschaften keine Kredite vergeben.

f. Dauerhafte Interessenkonflikte führen zur Beendigung des Mandats in Form einer Abberufung durch die Gesellschafterversammlung bzw. das berufende Gremium.

Die Vergütung der Geschäftsführung wird vom Vorstand festgelegt und beschlossen. Sie hat angemessen zu sein und orientiert sich an der Größe und dem Umfang der übertragenen Verantwortung, an der persönlichen Leistung und an der wirtschaftlichen Lage des Verbands. Sie berücksichtigt zudem das Vergleichsumfeld.

Die Aufwandsentschädigung für den Vorstand muss ebenfalls angemessen sein. Sie wird nach den Regelungen in der Bundesrichtlinie vom Landesausschuss für den Landesvorstand oder mit Zustimmung durch Landesvorstand für die Vorstände der regionalen Gliederung festgelegt.

F) Interne und externe Prüfung

Der Verband erstellt einen Jahresbericht und legt diesen der Mitgliederversammlung vor. Die Geschäftsführung erstellt eine Jahresrechnung.

Die Jahresrechnungen werden durch unabhängige Wirtschaftsprüfer gemäß den Prüfungsansätzen des HBG geprüft. Die Prüfer geben dem Vorstand Auskunft über wesentliche Ergebnisse, über Sonderprüfungsgegenstände und über besondere Vorkommnisse.

Die Mitgliederversammlung wählt zusätzlich eine ehrenamtliche Kontrollkommission. Sie untersuchen die konkreten Finanz- und Geschäftsaktivitäten des Vorstands und seiner Geschäftsführung und überprüfen die Einhaltung aller diesbezüglichen Regelungen. Die Kontrollkommissionen sind vom Vorstand und der Geschäftsführung unabhängig.

Der Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers und der Finanzbericht der*die Revisor*innen werden der Mitgliederversammlung vorgelegt und bilden die Grundlage für die Entlastung des Vorstands durch die Mitgliederversammlung. Vor dem Hintergrund der Einheitlichkeit des Auftretens der Gliederungen des ASB hat der Landesausschuss am 16.11.2019 die Corporate Governance Regelungen als verbindliche Regelung verabschiedet.

H) Inkrafttreten, Übergangsregelungen

a. Der ASB Corporate Governance tritt mit seiner Verabschiedung durch den Landesausschuss in Kraft.

b. Sofern aktuell wirksame Verträge oder Mandate betroffen sind, sind bis zur nächstmöglichen Veränderungsmöglichkeit Übergangsregelungen zu treffen, die insbesondere die Intention des Kodex, Interessenkonflikte zu vermeiden, weitestgehend umsetzen.

c. Sollten die im ASB Corporate Governance genannten Informationen und die Genehmigungen der dort genannten Sachverhalte nicht erfolgt sein, sind diese unverzüglich nachzuholen.

 

 

Verhaltenskodex

Verhaltenskodex des Arbeiter-Samariter-Bundes

Seit dem 01.01.2021 gilt im ASB-Landesverbandes MV e.V. der zusammen mit ASB Verbänden aus Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein erarbeitete Verhaltenskodex. Mit diesem Kodex werden verbindliche Verhaltensstandards festlegt, welche Situationen vorbeugen, die die Rechtmäßigkeit und Redlichkeit des ASB in Frage stellen können.
„Der Verhaltenskodex soll jeden Mitwirkenden im ASB zu eigenverantwortlichem Handeln ermutigen und ihm dafür Orientierung geben.“

 

Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem

Zur Umsetzung des Verhaltenskodexes haben wir ein Verfahren zur Übermittlung von Informationen durch unsere Mitarbeitenden über potentiell illegale oder schädigende Handlungen eingerichtet. Hierbei handelt es sich um ein 3-stufiges Meldesystem, welches die Anonymität des Hinweisgebers durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht wahrt.

Erste Stufe
Alle haupt- oder ehrenamtlicher Mitarbeiter des ASB-Landesverbandes MV e.V. haben die Möglichkeit, einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex an einen Mittler der ECOVIS Keller Rechtsanwälte PartG mbH zu melden.

Zweite Stufe
Die übermittelten Daten werden auf Wunsch anonym und pseudonymisiert an die zweite Meldestelle der ECOVIS Keller Rechtsanwälte PartG mbH weitergeleitet.

Dritte Stufe
Über die Meldestelle wird der Sachverhalt an die zuständige Stelle des ASB-Landesverbandes MV e.V. gemeldet.

Zuständige Stellen der dritten Stufe

  • haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen (mit Ausnahme der eingesetzten Geschäftsführung sowie des Vorstandes) betreffende Hinweise: die eingesetzte Geschäftsführung
  • die Geschäftsführung betreffende Hinweise: der Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes
  • den Landesvorstand betreffende Hinweise: die Landeskontrollkommission.
  • die Landekontrollkommission betreffende Hinweise: der ASB Deutschland e.V. - Geschäftsführung

Unser Hinweisgebersystem auf einen Blick

Hinweis melden

Die Meldung kann auf allen gängigen Kommunikationswegen an die Mittler der Meldestelle und über das eingerichtete
online Meldetool erfolgen.

ECOVIS Keller Rechtsanwälte PartG mbB
Interne Meldestelle ASB MV
persönlich/vertraulich
Rechtsanwalt Axel Keller
Senior Associate Karsten Neumann
Am Campus 1 – 11, 18182 Rostock-Bentwisch
Tel.: 0381 – 649 200
eMail: tuNy-S9+C%Af?H'3\8J~m1UOd]#[b[7^mG.l+n}tRSCs@'Aha=5?R

Netiquette

Die Netiquette des ASB-Landesverbandes MV e.V.

Für einen fairen und respektvollen Umgang miteinander im Internet

Jede und jeder ist dazu eingeladen, auf den Social-Media-Präsenzen des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) in Mecklenburg-Vorpommern Beiträge abzugeben und sich an Aktionen zu beteiligen. Dabei gelten folgende Regeln:

Unsere Social-Media-Seiten leben von Teilnahme und Feedback. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, eigene Kommentare, Fotos und Diskussionsbeiträge beizusteuern. Manchmal werden wir diese nutzen, um sie allen zugänglich zu machen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die User-Kommentare, -Meinungen, -Fotos und -Videomaterialien, die andere auf unseren Seiten posten, persönliche Äußerungen der jeweiligen Nutzer sind und nicht automatisch die Meinung des Arbeiter-Samariter-Bundes wiedergeben.

Alle Beiträge und Kommentare rund um die Themen des ASB sind erwünscht und willkommen, natürlich auch kritische Meinungen.
Es gilt jedoch stets die ASB-Netiquette:

  • Wir wünschen uns ein respektvolles Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme – egal ob mit anderen Fans oder mit Administratoren.
  • Diskussionen und konstruktive Kritik sind erwünscht; Beleidigungen, persönliche Angriffe, Diskriminierungen und Beschimpfungen nicht.
  • Auch die einseitige Verurteilung von ganzen Personengruppen ist auf unseren Social-Media-Präsenzen nicht erwünscht.
  • Fairness und Sachlichkeit sind uns wichtig. Jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung, ohne diese jedoch anderen aufzuzwingen.
  • Wir bitten darum, von doppelten Postings oder einer Vielzahl von Postings und Kommentaren innerhalb eines kurzen Zeitraums abzusehen.
  • Von den jeweiligen Usern dürfen nur Inhalte hochgeladen werden, für die sie die notwendigen Rechte besitzen (z.B. Bild-/ Urheberrechte).

Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass Beiträge, die nicht direkt oder indirekt mit Themen zu tun haben, die für den ASB relevant sind bzw. die vom ASB veröffentlicht werden, auf unseren Seiten nicht erwünscht sind. Daher behalten wir uns vor, folgende Beiträge und Kommentare zu entfernen:

  • Spam und Werbung jeglicher Art
  • Kommentare, die sachfremde Inhalte behandeln und sich nicht auf den Beitrag beziehen
  • Posts, die nur auf andere Seiten aufmerksam machen oder ASB-fremde Werbung beinhalten (Verlinkungen)
  • anstößige, bedrohende, zu Gewalt auffordernde, diskriminierende, beleidigende, Dritte herabsetzende, irreführende, sexistische, rassistische oder gesetzeswidrige Inhalte

Beiträge und Kommentare, die sich nicht an diese Netiquette halten, werden von uns gelöscht. Im Wiederholungsfalle kann die Userin oder der User von uns gesperrt werden.

Vielen Dank – und viel Spaß auf den Social-Media-Präsenzen des Arbeiter-Samariter-Bundes in Mecklenburg-Vorpommern!

Unser Leitbild

Das Leitbild des ASB-Landesverbandes MV e.V.

Aus menschlichem Antrieb

Wir sind überzeugt: Hilfe, die von Herzen kommt, erreicht mehr, wenn sie auch Hand und Fuß hat. Seit unserer Gründung sind wir politisch und konfessionell ungebunden und helfen allen Menschen – unabhängig von ihrer politischen, ethnischen, nationalen und religiösen Zugehörigkeit. Genauer gesagt bedeutet das:

  1. Wir helfen hier und jetzt.
  2. Der ASB ist eine freiwillige Hilfsorganisation und ist als Wohlfahrtsverband unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell ungebunden. Sein Ursprung und seine Geschichte sind mit der deutschen Arbeiterbewegung eng verbunden. Er bekennt sich zum freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat.
  3. Der ASB ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die anderen Menschen helfen wollen. Auf diesen Grundlagen beruht ein vielfältiges Angebot, das sich am Hilfebedarf und an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Er bietet seine Hilfe ohne Ansehen der politischen, ethnischen, nationalen oder religiösen Zugehörigkeit an.
  4. Der ASB verfolgt selbstlos, ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
  5. Seine Dienstleistungen erbringt der ASB unter Einhaltung von Qualitätsstandards, die er ständig weiterentwickelt. Der ASB passt seine Hilfeleistungen fortlaufend den Bedürfnissen seiner Kunden und den sozial- und gesundheitspolitischen Problemlagen an.
  6. Der ASB kann seine Aufgaben nur verwirklichen, wenn er verantwortungsbewusste und motivierte freiwillig Engagierte sowie hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für sich gewinnt. Er gewährt ihnen die geeigneten Rahmenbedingungen und den nötigen  Gestaltungsspielraum. Sie arbeiten gleichwertig und vertrauensvoll zusammen. Dabei tritt der ASB für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein.
  7. Einen wesentlichen Beitrag zur Hilfeerbringung leisten seine Mitglieder. Ihnen gibt die demokratische Struktur des ASB als Mitgliederorganisation die Möglichkeit, über Grundfragen zu entscheiden. Dabei hat das freiwillige Engagement, das auch die ehrenamtliche Mitwirkung in Gremien umfasst, eine besondere Bedeutung. Der ASB setzt sich für Strukturen ein, die den Stellenwert unentgeltlicher Bürgerarbeit in der Gesellschaft stärken. Ein wichtiger Bestandteil ist hierbei auch die Förderung junger Menschen und ihre Heranführung an den ASB.
  8. Die Dienstleistungen des ASB sollen den Menschen zugute kommen. Dieses Ziel bestimmt seine Regeln und Strukturen. Wesentliche Elemente sind die Rahmenvorgaben zur wirtschaftlichen Transparenz und die Selbstverpflichtung zur Einhaltung eines Ehrenkodex.
  9. Die föderale Struktur ermöglicht es dem ASB, seine Aufgaben dort zu erfüllen, wo seine Hilfe gebraucht wird. Sie führt zu Flexibilität in der Gestaltung der Hilfe, die die Gliederungen eigenverantwortlich unter Wahrung der Einheitlichkeit des Verbandes erbringen. Die innerverbandliche Zusammenarbeit schafft Synergien und stärkt den Zusammenhalt.
  10. Der ASB unterstützt die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Staat und den freien Verbänden. In gemeinsamer Verantwortung für die sozialen Belange soll die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Verbände gewahrt bleiben.